§ RECHTLICHE HINWEISE § – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 1. Zustandekommen des Maklervertrags

Ein Maklervertrag kommt entweder durch eine schriftliche Vereinbarung oder durch die Nutzung unserer Maklerleistungen zustande. Dies gilt insbesondere, wenn dem Kunden bekannt ist, dass bei erfolgreicher Vermittlung oder Nachweis eine Provision fällig wird. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, läuft der Vertrag zunächst für sechs Monate. Er verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Partei spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigt.

2. Ausschließlichkeit

Während der Vertragslaufzeit darf der Kunde keine weiteren Makler mit der Vermittlung oder dem Nachweis des Objekts beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Exklusivitätsvereinbarung haftet der Kunde für den hierdurch entstandenen Schaden.

3. Informationsgrundlage

Unsere Tätigkeit basiert auf Informationen, die uns von Vertragspartnern oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Haftung. Änderungen, Irrtümer sowie Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.

4. Doppeltätigkeit

Sofern keine Interessenkollision vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, auch für die andere Vertragspartei tätig zu werden und dafür ebenfalls eine Provision zu verlangen.

5. Abweichende Vertragsarten

Wird statt eines Kaufvertrags ein Mietvertrag (oder umgekehrt) abgeschlossen, bleibt unser Anspruch auf Vergütung unberührt. Es gilt dann der ortsübliche Maklerlohn gemäß § 653 Abs. 2 BGB.

6. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das Objekt oder die Bereitschaft des Vertragspartners zum Vertragsschluss bereits bekannt oder wird ihm dies während der Vertragsdauer durch Dritte mitgeteilt, ist er verpflichtet, uns unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

7. Vertraulichkeit

Alle Informationen, Exposés und unsere Vermittlungsbemühungen sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Kunde auf Schadenersatz. Kommt durch unzulässige Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, schuldet der Kunde die volle Provision.

8. Entstehen und Fälligkeit der Provision

Der Provisionsanspruch entsteht gemäß § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrags, sofern dieser auf unserer Tätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Vertragsabschluss – insbesondere Beteiligte und Entgelt – zu informieren, auch wenn der Vertrag unter aufschiebenden Bedingungen steht.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit Forderungen gegen unsere Provisionsforderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn diese Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis stammen oder rechtskräftig festgestellt bzw. unbestritten sind.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Wir beteiligen uns nicht an Verfahren zur Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstellen.

11. Teilnichtigkeit

 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Maklervertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

12. Gerichtsstandsvereinbarung

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Maklers maßgeblicher Gerichtsstand. Unberührt bleibt das Recht des Maklers, auch den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden in Anspruch zu nehmen.

Compare Listings

Titel Preis Status Typ Wohnfläche Zweck Schlafzimmer Badezimmer
Nach oben scrollen